Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird in jedem Fall mit Zugang der Rechnung fällig. Diese ist innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
Soweit die zu erbringende Leistung eine Werkleistung sein sollte, tritt mit Rechnungsstellung die Fälligkeit nur ein, wenn das Werk zuvor durch den Kunden abgenommen wurde oder als abgenommen gilt.
Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Abnahme. Terminänderungen und Stornierung von Terminen durch den Auftraggeber.
Die Termine der Seminare/Workshops und bestellten Arbeiten werden vom Auftraggeber nach Absprache mit der Auftragsnehmerin schriftlich festgelegt. Terminänderungen oder Stornierungen sind nach Absprache jeweils bis 7 Tage vor dem geplanten Termin kostenfrei möglich. Bei Terminänderungen oder Stornierungen zwischen sechs Tagen und einem Tag vor dem geplanten Termin werden von der Auftragnehmerin 50% der vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Änderungen/ Stornierungen unter 24 Stunden vor dem geplanten Termin ist der Gesamtbetrag vom Auftraggeber zu leisten. Die Leistungserbringerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Ich werde in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.